Referentenunterlage

Folie 1

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte Sie herzlich zu unserer heutigen Informationsveranstaltung begrüßen, die sich mit den Änderungen beschäftigt, die das Steuervereinfachungsgesetz für das Jahr 2011 und 2012 vorsieht.

 

Nachdem sich die Bundesregierung nicht auf Steuersenkungen hat einigen können, hat man das Thema Steuervereinfachung in den Vordergrund gerückt. Dass Steuervereinfachungen bei der immer komplizierter werdenden deutschen Steuergesetzgebung notwendig sind, darüber sind wir uns alle einig. Wir wollen uns nun anschauen, ob das Gesetz hält, was es verspricht, oder ob es eine neue Mogelpackung ist.

 

--- Überleitung ---

 

Ich möchte Ihnen zunächst einen Überblick über den Gesetzgebungsstand geben.

Folie 2

 

 

Bereits unter dem 09.12.2010 einigte sich die große Koalition im Koalitionsausschuss über die geplanten Steuervereinfachungen. Auf dieser Basis legte das Bundesfinanzministerium unter dem 20.12.2010 einen Referentenentwurf vor, auf dem der Gesetzentwurf der Bundesregierung beruht, den das Bundeskabinett am 02.02.2011 beschlossen hat. Die erste Beratung im Bundesrat erfolgt am 18.03.2011, die erste Lesung im Bundestag am 24.03.2011.