Wachstumschancengesetz

Mit der Unterlage „Wachstumschancengesetz -Überblick über steuerliche Entlastungen und Neuerungen” informieren Sie Ihre Mandanten über die wichtigsten Änderungen, die das Ende März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz beinhaltet.

Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, so dass dieses nunmehr in Kraft treten kann. Mit dem am 17. Juli 2023 durch das BMF vorgelegten Referentenentwurf hat das Gesetz allerdings nur noch wenig gemein. So wurden die meisten der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen entweder deutlich verschlankt (bspw. Verlustverrechnung, Abschreibungsregelungen) oder sind sogar gänzlich entfallen (z.B. Klimaschutz-Investitionsprämie).

Untergliedert nach unterschiedlichen Steuerarten und Mandantengruppen behandelt die Präsentationsunterlage die wichtigsten änderungen und Neuerungen.