Referentenunterlage

Folie 1

In das Jahr 2024 ist Deutschland mit mancherlei Unsicherheiten gestartet. Der Wirtschaftsmotor stottert und auch bei Regierung und Gesetzgebung läuft nicht alles rund. So wurden kurz vor dem Jahreswechsel nennenswerte Teile des geplanten Bundeshaushalts vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt, was zeitraubende politische Reparaturarbeiten erforderte.

 

Ein gutgemeinter gesetzgeberischer Schritt war das geplante Wachstumschancengesetz mit seinem Bündel an steuerlichen Entlastungen, welches eigentlich Ende 2023 beschlossen werden sollte. Daraus wurde zunächst nichts. Nachdem das Gesetz fast drei Monate lang dem Vermittlungsausschuss vorlag und das ursprüngliche Entlastungsvolumen von 7 Mrd. € auf 3,2 Mrd. € zusammengestrichen wurde, haben die Regelungen am 22.03.2024 den Bundesrat passiert.

 

Verblieben sind immerhin eine ganze Reihe interessanter Neuerungen, wie etwa ein besserer Abzug von Aufwendungen im unternehmerischen Bereich, unternehmerfreundlichere Abschreibungsregelungen sowie Verbesserungen beim Verlustrücktrag.

 

--- Überleitung ---

 

Schauen wir uns dazu unsere heutige Agenda an.

 

 

 

Folie 2

Wir haben die vielen Regelungen des Wachstumschancengesetzes strukturiert und zu den folgenden Themenblöcken zusammengefasst:

 

-      Einkommensteuerliche Neuerungen für Unternehmer

-      Neues bei der Körperschaftsteuer

-      Neues bei der Umsatzsteuer

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