Referentenunterlage

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Der Name „Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz“ ist an sich schon eine Herausforderung. Wenn man der Literatur und Presse Glauben schenken kann, könnte man auch sagen: „Der Name ist Programm“.

 

Die neuen Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) stellen die umfassendsten Änderungen des Handelsrechts seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) zum 01.01.1986 dar. Wie schon beim BiRiLiG beruhen die Änderungen auf der Umsetzung von europäischen Bilanzrichtlinien.

 

Am 28.05.2009 wurde das BilMoG in seiner endgültigen Fassung vom 25.05.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I, Nr. 27, 1102 ff.). Das Gesetz ist am 29.05.2009 in Kraft getreten.

 

Der größte Teil der neuen Bilanzierungsregeln ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Eine freiwillige Anwendung ist bereits ab dem Geschäftsjahr 2009 möglich, allerdings nur, wenn alle neuen Regelungen in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden.

 

Wir möchten Ihnen heute die wesentlichen Änderungen des BilMoG für den Einzelabschluss darstellen und erläutern, welche Schritte kurzfristig in die Wege zu leiten sind, um die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung für den Jahresabschluss 2010 sicherstellen zu können.