Referentenunterlage

Folie 1

 

 

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, dem sogenannten MoMiG, soll das deutsche GmbH-Recht grundlegend modernisiert und an internationale Standards angepasst werden. Das Gesetz ist seit dem 01.11.2008 in Kraft.

 

Ziel des Gesetzes ist zum einen die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen und zum anderen die Schließung von Lücken bei der missbräuchlichen Ausnutzung der Rechtsform der GmbH.

 

Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgend im Einzelnen dargestellten Regelungen des MoMiG zu sehen und zu werten.

 

---- Überleitung ----

 

Schauen wir uns zunächst einmal die Gliederung des Vortrags an:

 

Folie 2

 

 

Der nachfolgende Vortrag gliedert sich wie folgt:

 

1. Änderungen im Überblick

2. Neuerungen bei der GmbH-Gründung

3. Einführung einer Unternehmergesellschaft (sogenannte „Mini-GmbH“)

4. Weitere Änderungen durch das MoMiG

5. Veränderungen bei der GmbH in der Krise

 

---- Überleitung ----

 

Hier zunächst ein kurzer Überblick über die Änderungen durch das MoMiG.

 

 

Folie 3

 

 

  1. Die GmbH-Gründung soll wesentlich vereinfacht werden.
  2. Es wird als Konkurrenz zur englischen Limited die sogenannte Unternehmergesellschaft eingeführt, die auch als Mini-GmbH oder 1-€-GmbH bezeichnet wird.
  3. Die Bestellungsverbote für Geschäftsführer werden ausgeweitet.