<<Kanzlei Mustermann
& Partner>> <<Testmann GmbH>> <<z.H. Herrn Thomas
Testmann>> <<Teststraße
1>> <<80539
Teststadt>>
<<DATUM>>
<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,
mit der Richtlinie 2008/8/EG hat der Rat der Europäischen Union die Ortsbestimmungsregeln der Mehrwertsteuersystemrichtlinie zu Dienstleistungen geändert.
Gerade im Bereich der Umsatzsteuer ist es wichtig, über alle Änderungen gut informiert zu sein, da kaum eine Steuerart derart große negative Auswirkungen bei falscher Handhabung verursachen kann. Meist werden systematische Falschbehandlungen erst Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung entdeckt, die dann oftmals zu erheblichen Nachzahlungen führen. Umso wichtiger ist, dass sich jeder Unternehmer rechtzeitig mit den ab dem 01.01.2010 geltenden neuen „Spielregeln“ intensiv auseinandersetzt.
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