Referentenunterlage

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Die Buchführung stellt einen Grund- und gleichzeitig Hauptbestandteil des betrieblichen Rechnungswesens dar. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass sie im Laufe der Zeit von zahlreichen Institutionen unter die Lupe genommen und auf Herz und Nieren geprüft wird. Hieraus ergibt sich automatisch die höchste Relevanz der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Abgesehen von den innerbetrieblichen Unternehmensbereichen wie Kostenrechnung, Rechnungswesen, Controlling und Geschäftsführung besteht natürlich nicht zuletzt bei der Finanzverwaltung ein besonderes Interesse an der Buchführung. Hier sind es die Betriebsprüfungsstellen, denen es im Rahmen der Grundprinzipien einer zutreffenden und gleichmäßigen Steuerfestsetzung obliegt, Fehler in der Buchführung aufzuspüren und zu korrigieren. Dem Unternehmer sollte also auch in dieser Hinsicht im Eigeninteresse an einer ordnungsgemäßen Buchführung gelegen sein, um böse Überraschungen – wie z.B. steuerwirksame Hinzuschätzungen – im Rahmen einer Betriebsprüfung zu vermeiden.

 

---- Überleitung ----

 

Um einen ersten Überblick über das Thema „Ordnungsmäßigkeit der Buchführung“ zu bekommen, bietet sich zunächst ein Blick auf die folgende Gliederung an.

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