Einladungsschreiben

<<Kanzlei Mustermann & Partner>>

<<Testmann GmbH>>

<<z.H. Herrn Thomas Testmann>>

<<Teststraße 1>>

 

<<80539 Teststadt>>

 
 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                    <<DATUM>>

 

 

 

 

<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,

 

Reisekosten – dazu zählen z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungs­kosten und Reisenebenkosten – fallen in nahezu jedem Unternehmen an. Ansatz und Abrechnung der Reiskosten werfen aber immer wieder Probleme auf. Nicht zuletzt der durch das Wachstums­beschleunigungsgesetz geänderte und viel diskutierte Umsatzsteuersatz für Betreiber von Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Campingplätzen in Verbindung mit den zugehörigen Ausnahmen (Stichwort: Hotelfrühstück) ist Grund für zahlreiche Fragen.