Referentenunterlage

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Zum 01.01.2010 treten vielfältige steuerrechtliche Änderungen in Kraft – von der Umsatzsteuer über die Ertragsteuer bis zur Lohnsteuer. Einher geht dies mit dem Beginn der Legislaturperiode einer neuen Bundesregierung, deren erste Maßnahmen möglicherweise Rückschlüsse auf die weitere Amtszeit erlauben. Auch deshalb lohnt sich ein besonderer Blick auf das erste Gesetzeswerk dieser neuen Bundesregierung, das trotz massiver Kritik aus den Ländern kurzfristig in Kraft gesetzt wurde.

 

Gemeint ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums oder kurz Wachstumsbeschleunigungsgesetz genannt. Das Gesetz dient der zeitnahen Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag, soweit diese als Sofortmaßnahmen realisierbar sind und soll den Weg aus der Finanzkrise weisen. Dieses Gesetz allein vermag dies sicher nicht zu erreichen. Und ob die punktuellen Vergünstigungen dieses Ziel fördern, bleibt abzuwarten. Festzuhalten ist jedoch, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vornehmlich Steuerentlastungen bringt – für ein Steuergesetz selten genug und daher besonders erwähnenswert.

 

Nach kleineren Korrekturen im Finanzausschuss wurde das Gesetz am 22.12.2009 verabschiedet und trat pünktlich – nach seiner Verkündung in letzter Sekunde (am 30.12.2009) zum 01.01.2010 in Kraft.