Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2020

Seit dem 1.1.2020 müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, die Manipulationen unterbindet. Außerdem müssen die Kassen für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg ausdrucken. Des Weiteren sind den Finanzämtern Art und Anzahl der eingesetzten Kassen zu melden.

Zwar hat das BMF kurz vor Jahresende eine befristete Nichtbeanstandungsregelung hinsichtlich der TSE-Nachrüstung erlassen und auch die Meldepflicht pausiert, bis ein elektronisches Verfahren hierfür bereitgestellt ist. Trotzdem müssen sich Ihre Mandanten zeitnah mit den Anbietern in Verbindung setzen, um die erforderlichen Umstellungen zu planen, und auch die notwendigen Informationen für die Meldung der Kassen wollen zusammengetragen werden.

Die Präsentationsunterlage „Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2020“ veranschaulicht die neue Rechtslage und unterstützt Ihre Mandanten dabei, die Neuerungen umzusetzen.