<<Kanzlei Mustermann
& Partner>> <<Testmann GmbH>> <<z.H. Herrn Thomas
Testmann>> <<Teststraße
1>> <<80539
Teststadt>>
<<DATUM>>
<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,
nachdem das Bundesverfassungericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, wurden diese reformiert. Auch wenn die Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte erst ab 2025 erfolgt, ist bereits der 01.01.2022 Startpunkt für die Hauptfeststellung und schon der 31.10.2022 der letzte Abgabetermin. Immobilienbesitzer sind deshalb gut beraten, sich zeitnah mit der Neuberechnung der Grundsteuer zu beschäftigen, denn es gilt nicht nur, sich mit den neuen Berechnungsverfahren zu beschäftigen; zudem sind auch die für die Berechnung erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammenzustellen.
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