Mit dem Post-Boten
Dafür versorgt Sie der Post-Bote
Sie müssen den Post-Boten nur einmalig einrichten, danach funktioniert alles automatisch. Die Einrichtung ist denkbar einfach:
Sofort werden alle Posts nach Ihren Vorgaben individualisiert und stehen zum Download als zip-Ordner oder zum Versand per E-Mail als Bild-Dateien bereit.
Wenn Sie die Posts heruntergeladen haben
Dieser Weg empfiehlt sich, wenn Sie auf dem PC oder Mac weiterarbeiten wollen. Sie erhalten die gewünschten Posts in einem ZIP-Ordner, der – je nachdem, was Sie voreingestellt oder beim Download ausgewählt haben – zum Beispiel in Ihrem Downloads-Ordner oder auf Ihrem Desktop abgelegt wird. Mit einem Rechtsklick auf den ZIP-Ordner können Sie den Inhalt entpacken und erhalten dann die einzelnen Slides der Posts als JPEG-Dateien. Auf diese entpackten Dateien können Sie später aus Instagram heraus zugreifen, um sie hochzuladen.
Wenn Sie sich die Posts per E-Mail zugesandt haben
Dieser Weg empfiehlt sich, wenn Sie mit einem Smartphone oder Tablet weiterarbeiten wollen. Sie erhalten die gewünschten Posts an die unter Voreinstellungen angegebene E-Mail-Adresse. Im Anhang der E-Mail mit dem Absender „Der Post-Bote | Deubner Recht & Steuern“ finden Sie die einzelnen Slides der Posts direkt als JPEG-Dateien. Diese speichern Sie zuerst in den Bilder-Ordner Ihres mobilen Endgeräts, auf den Sie dann aus der Instagram-App zugreifen können, um die Bilder hochzuladen.
Um einen Beitrag auf Instagram zu veröffentlichen, können Sie die Instagram-App auf Ihrem Mobilgerät oder die Instagram-Website auf Ihrem Computer verwenden.
Beiträge auf Instagram über ein Mobilgerät veröffentlichen:
Beiträge auf Instagram über einen Computer veröffentlichen:
Weitere Informationen zum Veröffentlichen von Beiträgen auf Instagram finden Sie unter wikihow.com und businessinsider.com.
(Quelle: phind.com)
Sie dürfen die individualisierten Posts beliebig oft in allen sozialen oder Karriere-Netzwerken veröffentlichen. Neben Instagram bieten sich beispielsweise auch LinkedIn oder Facebook an. Dabei können Sie alles Slides nutzen, die zu einem Post gehören, oder auch nur einige davon.
Ein Abonnement beinhaltet grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zum eigenen Gebrauch in einer Kanzlei. Für den Einsatz in einem Netzwerk oder für Zugriffe von mehreren Standorten aus ist eine besondere Vereinbarung mit Deubner Recht & Steuern erforderlich.