Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist die Gemeinnützigkeit der Vereinigung (V) in den Jahren 2009 bis 2015 (Streitzeitraum).
Die Klägerin ist ein beim Vereinsregister des Amtsgerichts A eingetragener Verein mit Sitz in A. Es handelt sich dabei um die Landesvereinigung einer überregional tätigen Organisation, die in verschiedene Bundes-, Landes- und Kreisvereinigungen untergliedert ist.
Nach den Satzungen der Klägerin ist sie ein überparteilicher, überkonfessioneller Zusammenschluss von ... im Bundesland X.
Seinen Zweck umschreibt der Verein seiner Satzung zufolge wie folgt (...)
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