Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12.07.2019 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, in welcher Höhe die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) in den Streitjahren (2009 bis 2013 sowie 2015) Absetzungen für Abnutzung (AfA) für von ihr vermietete Immobilien geltend machen kann.
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