Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 19.11.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Streitig ist die Abziehbarkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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