Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 20.03.2019 –
Die Sache wird an das Hessische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Vater eines im Februar 1991 geborenen Sohnes (S), der im Juni 2013 eine Berufsausbildung als Bankkaufmann abschloss und sodann von Oktober 2013 bis August 2015 eine Ausbildung zum Bankfachwirt und ab Oktober 2015 eine Ausbildung zum Bankbetriebswirt absolvierte.
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