Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.09.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) die sog. erweiterte Kürzung nach §
Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die X–GmbH, Kommanditisten waren im Streitjahr (2011) die Y–GmbH und die Z–GmbH & Co. KG. Gegenstand des Unternehmens sind der Bau bzw. die Anschaffung und die Bewirtschaftung von Wohnungen sowie gewerblich genutzter Gebäude für eigene Rechnung, die Verwaltung sonstigen Vermögens und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
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