Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.11.2019 –
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.11.2019 –
Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 01.03.2021 wird dahin geändert, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 621,03 € berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Einkommensteuer 2015 wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Revisionsverfahrens wegen Einkommensteuer 2014 und die Kosten des gesamten Verfahrens wegen Einkommensteuer 2015 hat der Beklagte zu tragen.
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