FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.09.2021
4 K 1762/19
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
DStRE 2022, 961

Befreiung von Schenkungssteuer bei WOhnsitz der Beteiligten im EU-Ausland

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2021 - Aktenzeichen 4 K 1762/19

DRsp Nr. 2022/3746

Befreiung von Schenkungssteuer bei WOhnsitz der Beteiligten im EU-Ausland

Die in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorgesehene Wohnsitzfiktion legt den Wohnsitz des Bediensteten der Europäischen Union im Zeitpunkt seines Dienstantritts zwingend fest. Es bleibt daher ohne Auswirkung, wenn dieser anschließend in das Hoheitsgebiet eines weiteren Mitgliedstaates verzieht, solange auch dieser Wohnsitz einen räumlichen Bezug zur Tätigkeitsstätte hat

Tenor

I.

Der Schenkungsteuerbescheid vom 13. April 2017 sowie die Einspruchsentscheidung vom 1. August 2019 werden aufgehoben.

II.

Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist hinsichtlich der von dem Beklagten zu tragenden Kosten zugunsten des Klägers vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob für eine Schenkung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG eine Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland besteht.