BFH - Urteil vom 16.03.2022
VIII R 19/19
Normen:
FGO § 126 Abs. 2; FGO § 40 Abs. 1;
Fundstellen:
AO-StB 2022, 241
BB 2022, 1494
BFH/NV 2022, 829
DStRE 2022, 942
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 23.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 999/16

Bekanntgabe eines EinkommensteuerbescheidsZustellung an einen Steuerberater ohne schriftliche EmpfangsvollmachtVoraussetzungen für die Vermutung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung

BFH, Urteil vom 16.03.2022 - Aktenzeichen VIII R 19/19

DRsp Nr. 2022/9173

Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheids Zustellung an einen Steuerberater ohne schriftliche Empfangsvollmacht Voraussetzungen für die Vermutung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung

1. Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) mit Wirkung vom 01.01.2017 die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vermutet. 2. Diese Vermutung gilt trotz Vorliegens einer auf bestimmte Zeiträume beschränkten schriftlichen Vollmacht auch für außerhalb der schriftlichen Vollmacht liegende Zeiträume, wenn der Angehörige der steuerberatenden Berufe für diese Zeiträume gegenüber dem FA wie ein Bevollmächtigter auftritt.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23.05.2019 – 1 K 999/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 2; FGO § 40 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids für 2004 (Streitjahr).