BFH - Urteil vom 29.04.2021
VI R 31/18
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, § 8 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2021, 1750
BFH/NV 2021, 1129
BStBl II 2021, 606
DB 2021, 1645
DStR 2021, 1642
DStRE 2021, 948
DStZ 2021, 692
DZWIR 2021, 526
FR 2021, 849
NJW 2021, 2382
NZA 2021, 1542
NZA-RR 2021, 509
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 27.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 870/17

Berechnung der Höhe der lohnsteuerbaren Zuwendung durch Veranstaltung eine Betriebs-Weihnachtsfeier

BFH, Urteil vom 29.04.2021 - Aktenzeichen VI R 31/18

DRsp Nr. 2021/10913

Berechnung der Höhe der lohnsteuerbaren Zuwendung durch Veranstaltung eine Betriebs-Weihnachtsfeier

1. Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können. 2. Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.06.2018 – 3 K 870/17 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, § 8 Abs. 2;

Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) beschäftigte im Streitzeitraum 30 Arbeitnehmer.

Ende des Jahres 2016 plante sie die Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses als Weihnachtsfeier, zu der sie alle Betriebsangehörigen einlud. Insgesamt 27 Arbeitnehmer sagten ihre Teilnahme zu. Die Klägerin gab dementsprechend bei der Auftragserteilung an den externen Veranstalter eine Teilnehmeranzahl von 27 Personen an, anhand derer die Veranstaltung kalkuliert wurde.