Die Beteiligten streiten bei der Umsatzsteuer 2015 darüber, ob eine Steuerberechnung einen Verwaltungsakt darstellt, ob vorliegend die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gegeben sind und ob es sich bei der daraus resultierenden Zahllast um eine Masseverbindlichkeit handelt.
Die X-GmbH (im Folgenden: GmbH) mit Sitz in A war Teil der D-Gruppe. Die Unternehmensgruppe war auf dem Gebiet der [...] tätig. Zu der Unternehmensgruppe gehörte die [...] als Holdinggesellschaft mit ihren operativen Tochtergesellschaften, u. a. der GmbH. Die GmbH erbrachte die [...] und verfügte über [...]. Eine umsatzsteuerliche Organschaft lag nicht vor.
Über das Vermögen der Holdinggesellschaft sowie mehrerer ihrer Tochtergesellschaften wurde im Jahr [...] jeweils ein Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Auch über das Vermögen der GmbH eröffnete das Amtsgericht [...] mit Beschluss vom [...] ein Insolvenzverfahren und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.
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