Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die im Streitjahr 2017 angefallenen Kosten der Kläger im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
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