Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die gewinnmindernde Berücksichtigung von Miles and More-Prämien bei den geltend gemachten Reisekosten für Dienstreisen im Rahmen der Einnahmeüberschussrechnung.
Der Kläger ist selbstständig tätig und erbringt als Diplom-Ingenieur Beratungsleistungen im Bereich der Telekommunikation. Seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Jahre 2014 2016 wurde festgestellt, dass der Kläger die Kosten für betriebliche Flüge i.H.v. XXX € in 2015 und XXX € in 2016 durch Miles and More-Prämien, die er durch betriebliche Reisen erwirtschaftet hatte, bezahlte. Ob ein Teil der gesammelten Prämien auch aus privaten Flügen und Käufen stammte, ist streitig.
Die Bonusmeilen unterlagen der Pauschalbesteuerung nach § 37a EStG.
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