FG Niedersachsen - Urteil vom 30.04.2012
4 K 6/12
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2;

Beruflich veranlasste Umzugskosten als Werbungskosten

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.04.2012 - Aktenzeichen 4 K 6/12

DRsp Nr. 2012/15913

Beruflich veranlasste Umzugskosten als Werbungskosten

Umzugskosten unterliegen dem WK-Abzug, sofern der Umzug (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst ist. Eine solche berufliche Veranlassung liegt insbesondere vor, wenn der Umzug aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erfolgt oder die Folge eines Arbeitsplatzwechsels ist. Für den Fall, dass eine Arbeitnehmerin nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt ins Inland zurückkehrt, um ihre berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen, gilt Nämliches und zwar unabhängig davon, ob sie auch während ihres Auslandsaufenthaltes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2;

Tatbestand:

Streitig ist die berufliche Veranlassung eines Umzugs.

Die Klägerin war bis 2004 als Lehrerin in Z tätig. Bis 2009 war sie ohne Bezüge vom Dienst beurlaubt und hatte ihren Wohnsitz im Ausland. Seit 2009 ist sie wieder an ihrer früheren Schule tätig.