BBiG
FNA: 806-22
Fassung vom: 16.04.2025
Stand: 01.03.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 259 vom 28.10.2025

Berufsbildungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

BBiG ( Berufsbildungsgesetz )

FNA : 806-22

Fassung vom 16.04.2025

Zuletzt geändert durch:Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze vom 28.10.2025 (BGBl. I Nr. 259)

Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung § 2 Lernorte der Berufsbildung § 3 Anwendungsbereich Teil 2 Berufsbildung Kapitel 1 Berufsausbildung Abschnitt 1 Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen § 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen § 5 Ausbildungsordnung § 6 Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer § 7 a Teilzeitberufsausbildung § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer § 9 Regelungsbefugnis Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses § 10 Vertrag § 11 Vertragsabfassung § 12 Nichtige Vereinbarungen Unterabschnitt 2 Pflichten der Auszubildenden § 13 Verhalten während der Berufsausbildung Unterabschnitt 3 Pflichten der Ausbildenden § 14 Berufsausbildung § 15 Freistellung, Anrechnung § 16 Zeugnis Unterabschnitt 4 Vergütung § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung § 19 Fortzahlung der Vergütung Unterabschnitt 5 Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses