Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger war im Streitjahr 2014 Unternehmer i.S.v. § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Er handelte mit gebrauchten Pkw.
Im März 2016 begann der Beklagte (das Finanzamt --FA--) mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung bei dem Kläger, die das Streitjahr 2014 sowie das Folgejahr 2015 umfasste. Die Prüfung wurde mit Bericht vom 13.6.2016 abgeschlossen, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird. Die Prüferin führte in ihrem Bericht (dort insbesondere unter Tz. 2.2.5) sinngemäß u.a. Folgendes aus:
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