Die Klage wird abgewiesen.
2Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Ansatz von Einkünften aus Kapitalvermögen im Rahmen der sogenannten erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Außensteuergesetz.
Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige. In den Jahren ab 1991 bis einschließlich 21. Dezember 2000 war sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Danach verzog sie von Deutschland nach London, wo sie seitdem mit ihrem Ehemann (Jahr der Eheschließung: 2001) lebte. Über einen inländischen Wohnsitz verfügte sie im Streitjahr 2006 nicht. Sie erzielte im Inland in 2006 unstreitig folgende Einkünfte:
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|