FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.04.2021
10 K 1865/20
Normen:
EStG § 3b Abs. 2 S. 1;

Einbeziehung der Beiträge an eine Unterstützungskasse in die Berechnung des Grundlohns bei Zahlung steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2021 - Aktenzeichen 10 K 1865/20

DRsp Nr. 2021/17138

Einbeziehung der Beiträge an eine Unterstützungskasse in die Berechnung des Grundlohns bei Zahlung steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3b Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob Beiträge an eine Unterstützungskasse in die Berechnung des Grundlohns gemäß § 3b Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) mit einzubeziehen sind.

Die Klägerin zahlt ihren Arbeitnehmern steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Bei der Berechnung des für die Bemessung der steuerfreien Zuschläge maßgeblichen Grundlohns bezog die Klägerin Beiträge an eine zugunsten der Arbeitnehmer eingerichtete Unterstützungskasse ein.

1. 2. 3. 1. 2.