Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob Beiträge an eine Unterstützungskasse in die Berechnung des Grundlohns gemäß § 3b Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) mit einzubeziehen sind.
Die Klägerin zahlt ihren Arbeitnehmern steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Bei der Berechnung des für die Bemessung der steuerfreien Zuschläge maßgeblichen Grundlohns bezog die Klägerin Beiträge an eine zugunsten der Arbeitnehmer eingerichtete Unterstützungskasse ein.
1. 2. 3. 1. 2.
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