Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.01.2019 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist verheiratet und wurde für das Streitjahr (2016) mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Im November 2015 verstarb die Mutter (M) der Klägerin. Diese war Ruhestandsbeamtin des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Beerbt wurde M von der Klägerin und deren beiden Geschwistern. Die Klägerin übernahm das Amt der Testamentsvollstreckerin. Als solche verwaltete sie auch das Konto ihrer verstorbenen Mutter bei der Sparkasse B.
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