Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die steuerliche Behandlung von Beiträgen an eine öffentlich-rechtliche Schweizer Pensionskasse.
Die Klägerin lebt dauernd getrennt und wird einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Sie hat ihren Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung -- AO --) und ihre ständige Wohnstätte (Art.
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