Auf die Revisionen des Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 01.08.2018 –
Beschluss:
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Beklagte mit Einwilligung des Klägers die Revision wegen der Feststellung von nach § 10g des Einkommensteuergesetzes begünstigten Außenanlagen zurückgenommen hat (§§
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