FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.07.2021
10 K 3159/20
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1 Hs. 2;

Gewährung von Akteneinsicht eines Apothekers in die Handakten während der laufenden Betriebsprüfung; Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2021 - Aktenzeichen 10 K 3159/20

DRsp Nr. 2021/13338

Gewährung von Akteneinsicht eines Apothekers in die Handakten während der laufenden Betriebsprüfung; Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1 Hs. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob dem Kläger aufgrund von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO -, Amtsblatt der Europäischen Union -ABlEU- Nr. L 119/1) ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Handakten der Betriebsprüfung zusteht.

Der Kläger ist selbstständiger Apotheker.

Der Beklagte führte im Jahr 2020 eine Betriebsprüfung (§ 193 Abs. 1 Abgabenordnung - AO -) für die Jahre 2015 bis 2017 durch. Die Prüfungsanordnung vom 18. November 2019 umfasste die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Am 14. Juli 2020 fand eine Besprechung zwischen der Steuerberaterin des Klägers und der Betriebsprüferin statt, in dem die nach Auffassung der Betriebsprüfung fehlende Ordnungsmäßigkeit der Buchführung thematisiert wurde.

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