Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21.02.2019 –
Insoweit wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen, die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens haben die Klägerin zu 21 % und das Finanzamt zu 79 % zu tragen.
I.
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