Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 2. April 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb als Meistbietende bei Zwangsversteigerungen durch Zuschlagsbeschlüsse vom 13. Dezember 2011 und vom 6. Februar 2012 jeweils eine und mit Zuschlagsbeschlüssen vom 22. August 2012 insgesamt drei Eigentumswohnungen. Die Verkehrswerte betrugen 75.200 € (Wohnung A), 54.200 € (Wohnung B), 92.000 €, 48.000 € und 36.500 € (Wohnungen C1, C2 und C3) und die Meistgebote 52.640 € (Wohnung A), 34.100 € (Wohnung B), 46.000 €, 24.000 € und 18.250 € (Wohnungen C1, C2 und C3).
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|