FNA : 7612-3
Fassung vom 04.07.2013
Inkrafttreten der Fassung: 22.07.2013
Zuletzt geändert durch:Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 411)
Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Ausnahmebestimmungen § 3 Bezeichnungsschutz § 4 Namensgebung; Fondskategorien § 5 Zuständige Behörde; Aufsicht; Anordnungsbefugnis; Verordnungsermächtigung § 6 Besondere Aufgaben § 7 Sofortige Vollziehbarkeit § 7 a Bekanntmachung von sofort vollziehbaren Maßnahmen § 7 b Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung § 8 Verschwiegenheitspflicht § 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen § 10 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenarbeit bei der Aufsicht § 11 Besondere Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Verwaltung und grenzüberschreiten... § 12 Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an d... § 13 Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank § 14 Auskünfte und Prüfungen § 15 Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte § 16 Verfolgung unerlaubter Investmentgeschäfte Abschnitt 2 Verwaltungsgesellschaften Unterabschnitt 1 Erlaubnis § 17 Kapitalverwaltungsgesellschaften
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