Die Umsatzsteuerbescheide für 2010 vom 24.11.2014, für 2011 vom 6.3.2015 und für 2012 vom 6.3.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.9.2017 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf folgende Beträge herabgesetzt wird: ... € für 2010, ... € für 2011, ... € für 2012. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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