Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.06.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine im Jahr 2003 gegründete GmbH. Satzungsmäßiger Gegenstand ihres Unternehmens ist die kaufmännische Beratung von Freiberuflern, Selbstständigen und mittelständischen Unternehmen aller Art einschließlich betriebswirtschaftlicher Fragen und Finanzierungsfragen. Seit März 2006 ist die Ehefrau des Prozessbevollmächtigten der Klägerin, Frau A, alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin.
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