Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.08.2020 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) beantragte bei der Beklagten und Revisionsklägerin (Deutsche Rentenversicherung Bund – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen —ZfA—), für in den Jahren 2015 bis 2017 beabsichtigte Sondertilgungen eines für die Anschaffung einer Wohnung aufgenommenen Darlehens aus ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag einen Betrag von insgesamt 10.350 € verwenden zu dürfen. Entsprechend dem beigefügten Darlehensvertrag war jährlich eine Sondertilgung in Höhe von 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme von 69.000 € möglich. Laufende Tilgungszahlungen musste die Klägerin nicht erbringen.
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|