FG Niedersachsen - Gerichtsbescheid vom 03.05.2021
9 K 168/20
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2022, 557

Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden Einspruchsentscheidung

FG Niedersachsen, Gerichtsbescheid vom 03.05.2021 - Aktenzeichen 9 K 168/20

DRsp Nr. 2021/12846

Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden Einspruchsentscheidung

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden Einspruchsentscheidung.

Der Kläger war im Streitjahr 2012 ledig und wurde einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er war in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis 2. Dezember 2012 als Angestellter bei der ... Group mit Sitz in X und in der Zeit vom 3. Dezember 2012 bis zum 31. Dezember 2012 aufgrund lokaler Anstellung bei der ... Group in Y beschäftigt. Aus dieser Tätigkeit erzielte der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus Kapitalvermögen und solche aus der Vermietung einer Eigentumswohnung.

Mit der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr beantragte der Kläger unter anderem die Anerkennung von Reisekosten als Werbungskosten sowie einen Verlust aus der Vermietung der Eigentumswohnung. Diese Wohnung war nach Aktenlage im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 von Beginn an zeitlich befristet vermietet.