BFH - Beschluss vom 04.07.2007
VI B 78/06
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1874
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 27.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 3887/04

Übernahme der Kosten für Rückentrainingsprogramm durch Arbeitgeber

BFH, Beschluss vom 04.07.2007 - Aktenzeichen VI B 78/06

DRsp Nr. 2007/14728

Übernahme der Kosten für Rückentrainingsprogramm durch Arbeitgeber

Gründe:

1. Die Beschwerde des Beklagten und Beschwerdeführers (das Finanzamt --FA--) hat keinen Erfolg. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).

Mit seiner Beschwerde bringt das FA im Wesentlichen vor, die Revision sei deshalb zuzulassen, weil die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) von dem Urteil des BFH vom 30. Mai 2001 VI R 177/99 (BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671) abweiche. Dies trifft jedoch nicht zu.