FG Niedersachsen - Urteil vom 10.03.2021
7 K 101/18
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2a;

Übertragung von Beteiligungen an einer Kommanditgesellschaft als grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.03.2021 - Aktenzeichen 7 K 101/18

DRsp Nr. 2022/16654

Übertragung von Beteiligungen an einer Kommanditgesellschaft als grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2a;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Übertragung von Beteiligungen an der Klägerin bzw. deren Gesellschafterin einen nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.

Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft, zu deren Vermögen auch Grundbesitz in E und A gehört.

Die Beteiligungsverhältnisse an der Klägerin stellen sich bis zum 31. Dezember 2016 wie folgt dar:

Komplementäre waren Herr X (im weiteren X) sowie die Y GmbH jeweils ohne Kapitalbeteiligung.

Kommanditisten waren Herr Z (im weiteren Z) mit einer Beteiligung von 10 % und die Z Beteiligungs-GmbH (im weiteren Z GmbH) mit einer Beteiligung von 90 %. Alleingesellschafter der Z-GmbH war wiederum Z. Z hielt die Anteile an der Z GmbH treuhänderisch für die in der Schweiz ansässige L AG, welche die Anteile wiederum nur als Treuhänderin für Herrn C (80%) und Frau C (20%) (im weiteren C) hielt.