Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 02.11.2018 –
Die Kosten der Revisionsverfahren haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (2014) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden.
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