Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 13.10.2020 –
Die Sache wird an das Finanzgericht München, Außensenate Augsburg, zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) eine durch Verrechnungsscheck erhaltene Zahlung als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern hat.
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