Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18.04.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Vereinbarkeit von Regelungen zur Sportwettenbesteuerung im Rennwett- und Lotteriegesetz in der im Streitjahr 2012 geltenden Fassung (RennwLottG) mit Verfassungs- und Europarecht.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in A (Mitgliedstaat der Europäischen Union –EU--). Sie veranstaltete im Streitzeitraum Juli, August und Oktober 2012 über das Internet Sportwetten u.a. in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland). Die Klägerin war im Besitz einer im EU-Mitgliedstaat A erteilten Konzession zur Durchführung von Wettgeschäften.
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