BFH - Urteil vom 19.05.2021
X R 33/19
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2021, 1365
BFH/NV 2021, 992
DB 2021, 1237
DStR 2021, 1291
DStRE 2021, 762
FR 2021, 747
r+s 2022, 706
r+s 2023, 706
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 01.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3195/16

Verfassungsmäßigkeit der vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der BasisversorgungMaßstab für die Annahme einer doppelten Besteuerung von Renten

BFH, Urteil vom 19.05.2021 - Aktenzeichen X R 33/19

DRsp Nr. 2021/8557

Verfassungsmäßigkeit der vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung Maßstab für die Annahme einer doppelten Besteuerung von Renten

1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 01.01.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Steuerpflichtigen, der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall zu einer doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen kommt, kann allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Anspruch auf eine Milderung des Steuerzugriffs in der Rentenbezugsphase zustehen. Eine solche doppelte Besteuerung ist nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen. Die erforderliche Vergleichs- und Prognoserechnung ist auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen.