Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Am 17.09.2018 übermittelte der Kläger dem Beklagten seine elektronisch erstellte Einkommensteuererklärung 2017. Mit der Übermittlung beantragte er die elektronische Bescheiddatenrückübermittlung über das Elster-Portal. Die Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids erfolgte in Papierform.
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