FG Thüringen, vom 10.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 442/17
Zungen der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages wegen Aufgabe des Betriebes im auf die Investition folgenden Wirtschaftsjahr
BFH, Urteil vom 28.07.2021 - Aktenzeichen X R 30/19
DRsp Nr. 2021/16320
Zungen der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages wegen Aufgabe des Betriebes im auf die Investition folgenden Wirtschaftsjahr
1. Für die Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2EStG genügt es in Fällen, in denen der Betrieb im Jahr nach der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts aufgegeben wird, wenn das Wirtschaftsgut nicht für ein volles Kalenderjahr bzw. einen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Wirtschaftsjahr seiner Anschaffung oder Herstellung, sondern lediglich während des mit der Betriebsaufgabe endenden Rumpfwirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird (gegen BMF-Schreiben vom 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493, Rz 36, 37, 58).
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