FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 20.05.2020
2 K 1251/17
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;

Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 20.05.2020 - Aktenzeichen 2 K 1251/17

DRsp Nr. 2021/12032

Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung

Tenor

Der Bescheid über Einkommensteuer für 2014 vom 27. Mai 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juli 2017 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit weitere 2.763,07 € als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 67/100 den Klägern und zu 33/100 dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen des Klägers im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.