Abgeltung-/Quellensteuer

Abgeltung-/Quellensteuer

 

Die Steuer, die an der Quelle der Einkünfte vom Fiskus einbehalten wird, nennt die Fachwelt auch Quellensteuer. Sind mit dem Steuereinbehalt bereits alle steuerlichen Pflichten abgegolten, spricht man von einer Abgeltungsteuer.